Lastenausgleich, Vermögensabgabe, Zwangshypothek: Könnte Deutschland wieder zugreifen?

Einen neuen Lastenausgleich gibt es heute nicht. Eine einmalige Abgabe auf vorhandenes Vermögen ist aber längst keine Erfindung irgendwelcher Untergangspropheten mehr. Die SPD hat eine Krisenabgabe für höchste Vermögen zum politischen Ziel gemacht, die Linke fordert eine Vermögensabgabe von bis zu 30 Prozent. Wer Immobilien oder größeres Vermögen in Deutschland besitzt, darf deshalb durchaus die unbequeme Frage stellen: Was passiert, wenn aus heutigen Parteiprogrammen morgen Regierungspolitik wird?


Wer interessiert sich eigentlich alles für mein Haus? Das Märchen vom sicheren „Betongold“ bekommt Risse: Immobilien sind registriert, unbeweglich und für den Staat jederzeit als steuerliche Vermögensmasse greifbar. Wenn Parteien Vermögensteuer und Vermögensabgaben wieder offen fordern, wird aus dem Eigenheim auch ein politisches Risiko.


Deutschland hat es schon einmal getan. Mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 wurden nach dem Zweiten Weltkrieg erhebliche private Vermögen zur Finanzierung des Lastenausgleichs herangezogen. Die Vermögensabgabe betrug grundsätzlich 50 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens, wurde allerdings über Jahrzehnte verteilt. Die historische Situation war eine völlig andere als heute. Deutschland lag in Trümmern, Millionen Menschen hatten durch Krieg und Vertreibung ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Wer daraus ableitet, Deutschland stehe heute unmittelbar vor einer Wiederholung des Modells von 1952, überzieht die historische Parallele.

Wer allerdings behauptet, ein neuer Zugriff auf vorhandene Vermögenssubstanz sei heute politisch völlig undenkbar, ignoriert inzwischen die Programme der Parteien.

Auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2023 beschloss die SPD ausdrücklich, dass Menschen mit den höchsten Vermögen eine zusätzliche „einmalige Krisenabgabe“ leisten sollen. Im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2025 folgt der nächste Schritt: Die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer soll für sehr hohe Vermögen wieder aktiviert werden. Das ist weder ein Gerücht noch die Interpretation eines politischen Gegners. Es steht in den offiziellen Beschlüssen der Partei.

Noch weiter geht die Linke. In ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 fordert sie zusätzlich zur Vermögensteuer eine einmalige Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent der Bevölkerung. Je nach Höhe des Vermögens soll die Belastung bis zu 30 Prozent erreichen und über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt werden. Die Partei erwartet daraus Einnahmen von mindestens 310 Milliarden Euro.

Damit hat sich etwas verändert. Die Frage, ob der Staat in einer außergewöhnlichen finanziellen Situation auf bereits vorhandenes Privatvermögen zugreifen sollte, wird nicht mehr nur theoretisch diskutiert. Sie ist wieder Bestandteil konkreter politischer Programme.

Das bedeutet nicht, dass ein neuer Lastenausgleich beschlossen wäre. Das ist er nicht. Es bedeutet auch nicht, dass die Modelle von SPD und Linken identisch mit dem Lastenausgleich von 1952 wären. Das sind sie ebenfalls nicht.


Aber der zugrunde liegende politische Gedanke ist wieder da: Wer besonders viel Vermögen besitzt, soll im Zweifel nicht nur über sein laufendes Einkommen und seine Kapitalerträge, sondern zusätzlich über die vorhandene Vermögenssubstanz zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen werden.


Verfassungsrechtlich ist eine solche Konstruktion keineswegs von vornherein ausgeschlossen. Das Grundgesetz erwähnt in Artikel 106 Absatz 1 Nummer 5 ausdrücklich die „einmaligen Vermögensabgaben“ und weist deren Aufkommen dem Bund zu. Wie eine solche Abgabe konkret ausgestaltet werden müsste, welche außergewöhnliche finanzielle Situation sie rechtfertigen könnte und wo das Bundesverfassungsgericht ihre Grenzen ziehen würde, wäre im Ernstfall Gegenstand erheblicher juristischer Auseinandersetzungen. Die pauschale Behauptung, eine Vermögensabgabe könne es in Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht geben, ist jedenfalls falsch.

Interessant wird das vor dem Hintergrund der kommenden Jahrzehnte. Die deutsche Bevölkerung altert, die Finanzierung von Rente, Pflege und Gesundheit wird schwieriger, Verteidigung und Infrastruktur verlangen zusätzliche Milliardenbeträge und der Staat hat seine Verschuldungsmöglichkeiten zuletzt erheblich ausgeweitet. Niemand kann heute seriös vorhersagen, welche finanziellen Belastungen Deutschland 2030 oder 2035 tragen muss und welche politischen Mehrheiten dann darüber entscheiden werden, woher das dafür notwendige Geld kommen soll.

Genau an dieser Stelle wird aus einer heutigen Parteiforderung ein relevantes Szenario für langfristige Vermögensplanung. Was geschieht bei der nächsten schweren Wirtschafts-, Haushalts- oder Finanzierungskrise, wenn gleichzeitig eine parlamentarische Mehrheit vorhanden ist, die große Privatvermögen stärker heranziehen möchte? Bleibt es bei höheren Einkommen- und Kapitalsteuern? Kommt die Vermögensteuer zurück? Wird aus der heute von der SPD geforderten Krisenabgabe eine konkrete einmalige Vermögensabgabe? Entsteht ein völlig neues Modell? Niemand kann diese Fragen beantworten. Aber seit solche Instrumente ausdrücklich beschlossen beziehungsweise gefordert werden, kann man ihre politische Möglichkeit auch nicht mehr als bloße Verschwörungstheorie abtun.

Besonders sensibel ist dabei Immobilienvermögen. Eine allgemeine „Zwangshypothek“, bei der der Staat deutschen Hauseigentümern plötzlich eine Forderung ins Grundbuch schreibt, ist derzeit nicht beschlossen. Auch ein entsprechender Regierungsentwurf existiert nicht.

Das heißt allerdings nicht, dass Immobilienvermögen vor zukünftigen politischen Zugriffen geschützt wäre. Eine Vermögensteuer, eine einmalige Vermögensabgabe, höhere laufende Immobiliensteuern oder andere gesetzliche Belastungen könnten auch Immobilienvermögen treffen. Und hier besitzt der Staat einen entscheidenden Vorteil: Ein Haus lässt sich nicht überweisen. Es kann nicht in eine andere Währung getauscht und auch nicht in einen anderen Rechtsraum verlegt werden. Eine deutsche Immobilie bleibt dem deutschen Steuer- und Rechtssystem unterworfen, unabhängig davon, wo ihr Eigentümer lebt.


Für Vermögensinhaber ist deshalb nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Steuer entscheidend. Entscheidend ist die Konzentration des eigenen Risikos. Wer Immobilien, Unternehmen, Bankguthaben und Kapitalanlagen nahezu vollständig in Deutschland hält, hat sein Vermögen nicht nur geografisch an einen Standort gebunden. Er hat einen erheblichen Teil seines wirtschaftlichen Lebens von zukünftigen Entscheidungen eines einzigen Gesetzgebers abhängig gemacht.

Genau hier beginnt vernünftige Vermögensdiversifikation. Nicht mit der Behauptung, Deutschland werde morgen Eigentum enteignen, sondern mit der Erkenntnis, dass niemand die deutsche Steuer- und Vermögenspolitik der kommenden zwanzig Jahre garantieren kann. Ein Teil des Vermögens kann heute vollkommen legal in anderen Währungen, Banken und Rechtsräumen gehalten werden. Immobilien können außerhalb Deutschlands erworben, unternehmerische Strukturen international aufgebaut und Bankbeziehungen in einem zweiten Finanzsystem etabliert werden.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind in diesem Zusammenhang nicht deshalb interessant, weil dort Vermögen verschwinden könnte. Sie sind interessant, weil sie einen eigenständigen Rechts-, Wirtschafts- und Finanzraum außerhalb der Europäischen Union bieten. Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich und rechtssicher dorthin verlagert und gleichzeitig einen Teil seines zukünftigen Vermögens dort aufbaut, reduziert damit die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen in Deutschland.

Ein Wegzug schützt allerdings nicht rückwirkend vor jeder deutschen Belastung. Eine Immobilie in München bleibt eine deutsche Immobilie. Deutsche Einkünfte können weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein, und auch ein Wegzug selbst kann erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Deshalb geht es nicht darum, in letzter Minute einen Koffer zu packen, wenn ein neues Gesetz bereits im Bundesgesetzblatt steht.

Es geht um den Zeitpunkt davor.

Heute gibt es keinen neuen Lastenausgleich. Heute gibt es keine allgemeine Zwangshypothek. Es gibt aber einen SPD-Parteitagsbeschluss über eine einmalige Krisenabgabe für höchste Vermögen, die Forderung nach einer wiederbelebten Vermögensteuer und eine Linke, die eine einmalige Vermögensabgabe von bis zu 30 Prozent offen in ihr Wahlprogramm geschrieben hat.

Niemand weiß, was davon jemals Gesetz wird. Niemand weiß aber auch, welche Forderungen in der nächsten Krise plötzlich mehrheitsfähig werden.

Wer über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut hat, muss deshalb nicht erst auf den Beweis warten, dass Deutschland tatsächlich zugreift. Er kann bereits heute dafür sorgen, dass seine wirtschaftliche Zukunft nicht vollständig davon abhängt, ob eine zukünftige Bundesregierung irgendwann entscheidet, vorhandenes Privatvermögen stärker zur Finanzierung des Staates heranzuziehen. Ein international diversifiziertes Vermögen und ein belastbarer Plan B außerhalb Deutschlands schaffen genau diese Wahlfreiheit.

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