Beweisen Sie, woher Ihr Vermögen stammt: Was ab 2027 auf uns zukommt
Die EU verschärft ab 2027 ihre Regeln gegen Geldwäsche. Banken und andere Verpflichtete sollen bei bestimmten Geschäften nicht nur wissen, wer ihr Kunde ist, sondern auch, woher eingesetztes Geld und – bei erhöhtem Risiko – das Vermögen stammen. Für Menschen mit über Jahrzehnte aufgebautem Vermögen kann damit etwas wichtig werden, das früher kaum jemanden interessierte: die eigene finanzielle Vergangenheit dokumentieren zu können.
Ab 2027 wird die Herkunft von Geld und Vermögen noch wichtiger. Wer größere Vermögenswerte besitzt, sollte heute dokumentieren können, wie sie entstanden sind – denn legal erworben heißt nicht automatisch Jahrzehnte später noch belegbar.
Wer vor 25 Jahren ein Unternehmen verkauft, eine Immobilie erworben, Geld von seinen Eltern erhalten oder größere Beträge aus einem Depot umgeschichtet hat, dürfte dabei kaum an europäische Geldwäschevorschriften des Jahres 2027 gedacht haben. Kaufverträge liegen vielleicht noch irgendwo im Keller, alte Bankkonten existieren längst nicht mehr, Kontoauszüge wurden entsorgt und die Bank von damals wurde möglicherweise verkauft oder fusioniert.
Das Vermögen kann vollkommen legal entstanden sein. Die Dokumentation seiner Entstehung muss deshalb noch lange nicht vollständig sein.
Genau diese Lücke könnte künftig unangenehmer werden.
Am 10. Juli 2027 wird die neue europäische Geldwäscheverordnung EU 2024/1624, kurz AMLR, weitgehend anwendbar. Sie wurde bereits am 31. Mai 2024 von Europäischem Parlament und Rat beschlossen und gilt als Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Es handelt sich also weder um einen Diskussionsentwurf noch um ein mögliches Zukunftsszenario. Das Regelwerk ist geltendes EU-Recht; wesentliche Vorschriften werden ab Juli 2027 angewendet.
Das politische Ziel ist nachvollziehbar: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Verschleierung illegal erworbener Vermögenswerte sollen schwieriger werden. Für den normalen vermögenden Bürger entsteht daraus allerdings eine Entwicklung, deren Tragweite leicht unterschätzt wird. In einem zunehmend dokumentierten Finanzsystem reicht es bei bestimmten Vorgängen nicht mehr unbedingt aus, dass Geld vorhanden ist und einem zweifelsfrei gehört. Es kann zusätzlich relevant werden, erklären und gegebenenfalls belegen zu können, woher es stammt.
Source of Funds und Source of Wealth
Im internationalen Bankgeschäft sind zwei Begriffe dafür längst gebräuchlich: Source of Funds und Source of Wealth. Sie klingen ähnlich, beantworten aber unterschiedliche Fragen.
Source of Funds beschreibt die Herkunft des Geldes, das für eine konkrete Transaktion eingesetzt wird. Wer beispielsweise 400.000 Euro auf ein neues Konto überweist oder damit eine Immobilie kauft, kann gefragt werden, woher genau diese 400.000 Euro stammen. Aus dem Verkauf einer Immobilie? Aus einem Depot? Aus Unternehmensgewinnen? Aus einer Erbschaft? Aus einer Schenkung?
Source of Wealth geht weiter. Hier geht es nicht nur um einen einzelnen Geldbetrag, sondern darum, wie das gesamte oder wesentliche Vermögen eines Menschen entstanden ist. Bei einem Unternehmer könnte die Erklärung beispielsweise lauten, dass das Vermögen über Jahrzehnte aus Unternehmensgewinnen aufgebaut wurde. Bei einem anderen stammt es aus Immobilienverkäufen, einer Erbschaft oder dem Verkauf eines Unternehmens.
Diese Prüfungen sind keineswegs völlig neu. Banken kennen entsprechende Anforderungen schon heute, insbesondere bei politisch exponierten Personen, bestimmten Hochrisikokonstellationen oder ungewöhnlichen Transaktionen. Die bestehende EU-Geldwäscherichtlinie sieht Source-of-Funds- und Source-of-Wealth-Prüfungen beispielsweise bereits für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Hochrisiko-Drittländern vor.
Neu ist also nicht die Erfindung einer europäischen „Beweispflicht über das gesamte Vermögen“. So weit geht die AMLR nicht. Neu ist vielmehr die weitere Vereinheitlichung und Verdichtung eines Systems, in dem Herkunft und Plausibilität von Geld und Vermögen systematisch Teil der Kundenprüfung werden.
Was ab 2027 tatsächlich verlangt werden kann
Die Verordnung formuliert zunächst eine grundlegende Pflicht. Bevor eine Geschäftsbeziehung aufgenommen oder eine gelegentliche Transaktion durchgeführt wird, müssen Verpflichtete deren Zweck und angestrebte Art verstehen. Soweit erforderlich, gehören dazu ausdrücklich Informationen über die Herkunft der Gelder. Auch während einer bestehenden Geschäftsbeziehung müssen Transaktionen fortlaufend daraufhin überwacht werden, ob sie zum bekannten Kundenprofil und gegebenenfalls zu den Informationen über Herkunft und Bestimmung der Gelder passen.
Interessanter wird es bei erhöhtem Risiko. Die AMLR verlangt eine genauere Prüfung bei komplexen oder ungewöhnlich hohen Transaktionen, ungewöhnlichen Transaktionsmustern sowie Geschäften ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck. Zu den möglichen verstärkten Maßnahmen gehört ausdrücklich die Einholung zusätzlicher Informationen über die Herkunft der Gelder und die Herkunft des Vermögens des Kunden beziehungsweise des wirtschaftlich Berechtigten.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen Darstellungen in sozialen Medien: Ab Juli 2027 muss nicht jeder EU-Bürger beim Finanzamt nachweisen, woher jeder Euro seines Vermögens stammt. Es entsteht auch keine allgemeine staatliche Vermögensprüfung sämtlicher Bürger.
Die praktische Entwicklung ist trotzdem relevant. Denn Banken, Finanzinstitute und andere von der Verordnung erfasste Unternehmen tragen das regulatorische Risiko. Wenn eine Transaktion nicht zum bisherigen Profil eines Kunden passt, ungewöhnlich groß ist oder andere Risikofaktoren aufweist, müssen sie genauer hinschauen. Und im Zweifel ist nicht die Bank daran interessiert, eine philosophische Diskussion über die Eigentumsgarantie zu führen. Sie möchte Unterlagen sehen, mit denen sich die Herkunft plausibilisieren lässt.
Damit verändert sich für Vermögensinhaber etwas Grundsätzliches: Dokumentation wird selbst zu einem Bestandteil der Verfügbarkeit über Vermögen.
Das Problem beginnt häufig Jahrzehnte früher
Für neu entstehendes Vermögen ist das meist lösbar. Wer heute ein Unternehmen für zwei Millionen Euro verkauft, erhält einen Kaufvertrag, die Zahlung läuft über ein Bankkonto und der Vorgang hinterlässt eine umfangreiche digitale und steuerliche Dokumentation.
Schwieriger wird es bei altem Vermögen.
Ein Beispiel: Jemand kaufte im Jahr 1998 eine Immobilie für umgerechnet 250.000 Euro. Das Geld stammte aus Unternehmensgewinnen und privaten Ersparnissen. Das damalige Geschäftskonto existiert nicht mehr, die Bankverbindung wurde vor 15 Jahren geschlossen, Kontoauszüge wurden nach Ablauf der üblichen Aufbewahrungsfristen entsorgt. Die Immobilie wurde später für 700.000 Euro verkauft. Ein Teil des Erlöses wanderte ins Depot, ein anderer auf verschiedene Konten.
Wirtschaftlich ist die Geschichte vollkommen plausibel. Dokumentarisch kann sie nach fast drei Jahrzehnten erstaunlich dünn sein.
Dasselbe gilt für Bargeldbestände aus früheren Zeiten, private Darlehen innerhalb einer Familie, ältere Schenkungen, Erbschaften, Unternehmensentnahmen, Beteiligungsverkäufe oder Wertgegenstände, die vor Jahrzehnten gekauft wurden. Je älter das Vermögen, desto größer kann die Lücke zwischen seiner tatsächlichen legalen Entstehung und den heute noch vorhandenen Belegen sein.
Das ist der eigentliche Punkt, den Vermögensinhaber bei der neuen Regulierung verstehen sollten. Legal erworben bedeutet nicht automatisch leicht belegbar.
Die Bank trägt das Risiko – und der Kunde spürt es
Geldwäschevorschriften richten sich formal vor allem an die sogenannten Verpflichteten. Dazu gehören insbesondere Banken und Finanzinstitute, aber je nach Tätigkeit auch weitere Berufsgruppen und Unternehmen. Sie müssen ihre Kunden kennen, Risiken bewerten, Transaktionen überwachen und bei erhöhtem Risiko zusätzliche Prüfungen durchführen.
Das führt zu einem interessanten Machtverhältnis. Die Bank muss beweisen können, dass sie ihre regulatorischen Pflichten erfüllt hat. Der Kunde möchte dagegen über sein Geld verfügen.
In der Praxis führt das dazu, dass der Kunde die Informationen liefern muss, die das Institut für seine Prüfung benötigt.
Wer einmal eine größere internationale Überweisung durchgeführt, ein Konto in einem anderen Land eröffnet oder eine Immobilie mit Kapital aus verschiedenen Quellen bezahlt hat, kennt das Prinzip bereits. Die Bank fragt nach Verträgen, Kontoauszügen, Steuerunterlagen oder anderen Nachweisen. Werden die Antworten nicht als ausreichend angesehen, kann sich eine Transaktion verzögern oder eine Geschäftsbeziehung für das Institut schlicht unattraktiv werden.
Die AMLR macht daraus ab 2027 keinen vollkommen neuen Zustand. Sie institutionalisiert und vereinheitlicht jedoch auf EU-Ebene eine Entwicklung, die im internationalen Finanzsystem seit Jahren zu beobachten ist: Geld soll nicht nur einen Eigentümer, sondern zunehmend auch eine nachvollziehbare Geschichte haben.
Je größer und ungewöhnlicher, desto genauer
Die Verordnung arbeitet ausdrücklich risikobasiert. Das ist wichtig, weil dadurch nicht jede Überweisung und jeder Kunde gleich behandelt werden.
Eine monatliche Gehaltszahlung von 4.000 Euro auf einem seit Jahren bestehenden Girokonto wirft andere Fragen auf als eine unerwartete Überweisung von 800.000 Euro aus dem Ausland. Ein Kunde mit einem seit Jahrzehnten nachvollziehbaren Einkommen besitzt ein anderes Risikoprofil als jemand, dessen Transaktionen plötzlich nicht mehr zu den bisher bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen passen.
Für besonders vermögende Kunden enthält die AMLR zusätzliche Vorschriften. Wird bei einer Geschäftsbeziehung ein erhöhtes Risiko festgestellt, werden personalisierte Dienstleistungen für Vermögenswerte von mindestens fünf Millionen Euro erbracht und verfügt der Kunde über ein Gesamtvermögen von mindestens 50 Millionen Euro – der private Hauptwohnsitz bleibt bei dieser Berechnung außen vor –, müssen bestimmte Finanz- und Unternehmensdienstleister zusätzliche verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden. Dazu gehört ausdrücklich die Einholung weiterer Informationen zur Herkunft der Gelder.
Auch hier zeigt sich die Richtung des Systems: Mit Größe, Komplexität und Risiko steigt die Tiefe der Prüfung.
Das ist aus Sicht der Geldwäschebekämpfung logisch. Aus Sicht eines Vermögensinhabers bedeutet es allerdings, dass ein großes und international strukturiertes Vermögen künftig nicht nur steuerlich und wirtschaftlich gut organisiert sein sollte. Es sollte auch dokumentarisch konsistent sein.
Ein Vermögensarchiv wird wichtiger als der alte Aktenordner
Die Konsequenz daraus ist erstaunlich banal. Wer relevantes Vermögen besitzt, sollte heute nicht mehr nur überlegen, wie er es investiert, sondern auch, wie er dessen Entstehung dokumentiert.
Bei Immobilien gehören dazu beispielsweise alte Kauf- und Verkaufsverträge sowie nachvollziehbare Zahlungsflüsse. Bei Erbschaften und Schenkungen sind Erbscheine, Testamente, Schenkungsverträge und gegebenenfalls Steuerbescheide wichtig. Bei Unternehmensvermögen können Jahresabschlüsse, Ausschüttungsbeschlüsse, Beteiligungsverkäufe und entsprechende Kontoauszüge die Vermögensentstehung dokumentieren. Bei Wertpapiervermögen helfen Depotabrechnungen und historische Transaktionsunterlagen.
Entscheidend ist dabei nicht, wahllos jeden Kassenbon für den Rest des Lebens aufzubewahren. Es geht um die großen Bausteine einer Vermögensbiografie.
Wer aus 100.000 Euro über zwanzig Jahre durch Investments 600.000 Euro gemacht hat, sollte idealerweise die Entwicklung dieser Vermögenskette nachvollziehen können. Wer eine Immobilie verkauft und den Erlös später in eine andere Jurisdiktion transferiert, sollte Kauf, Besitz, Verkauf und Geldfluss dokumentieren. Wer größere Vermögenswerte geschenkt oder geerbt bekommen hat, sollte die entsprechenden Unterlagen dauerhaft sichern.
Denn Banken bewahren Daten nicht zwangsläufig so lange auf, wie ein Vermögensinhaber sie Jahrzehnte später noch benötigen könnte.
Was heute wie unnötige Bürokratie aussieht, kann in zehn Jahren der Unterschied zwischen einer problemlos nachvollziehbaren Vermögensherkunft und einer aufwendigen Rekonstruktion sein.
Eigentum bekommt eine zweite Ebene
Die Entwicklung ist deshalb bemerkenswert, weil sie das traditionelle Verständnis von Vermögen verändert.
Jahrzehntelang war die entscheidende Frage relativ einfach: Wem gehört ein Vermögenswert?
Bei einer Immobilie beantwortet das Grundbuch diese Frage. Bei einem Bankkonto die Kontoinhaberschaft. Bei einem Depot die Depotführung. Bei einem Fahrzeug die entsprechenden Eigentums- und Besitznachweise.
Im modernen Geldwäsche- und Compliance-System tritt daneben zunehmend eine zweite Frage: Wie ist das Vermögen entstanden und woher stammen die Gelder, die heute eingesetzt werden?
Das Eigentum selbst wird dadurch nicht aufgehoben. Ein legal erworbener Vermögenswert wird nicht deshalb illegal, weil eine dreißig Jahre alte Bankabrechnung fehlt. Aber die praktische Möglichkeit, große Geldbeträge zu bewegen, neue Bankverbindungen einzugehen oder komplexe Transaktionen abzuwickeln, kann davon abhängen, ob die wirtschaftliche Geschichte plausibel dargestellt werden kann.
Gerade für ältere Vermögen ist das ein fundamentaler Unterschied. Der Staat und das Finanzsystem erwarten zunehmend eine Dokumentationsqualität für Vermögensbiografien, die bei deren Entstehung niemand verlangt hat.
Das eigentliche Risiko liegt nicht bei 2027
Man kann deshalb lange darüber diskutieren, ob die neuen Vorschriften angemessen, notwendig oder Ausdruck einer immer stärkeren Finanzkontrolle sind. Für den Vermögensinhaber ist eine andere Frage wichtiger: Was lässt sich heute noch dokumentieren, bevor Unterlagen endgültig verschwinden?
Wer erst im Jahr 2032 versucht herauszufinden, über welches Konto der Kaufpreis einer Immobilie im Jahr 2001 bezahlt wurde, könnte feststellen, dass weder die Bank noch der Steuerberater noch der eigene Aktenbestand weiterhelfen können.
Genau darin liegt das Risiko.
Nicht darin, dass am 10. Juli 2027 plötzlich Millionen Deutsche beweisen müssen, woher ihr Haus, ihr Depot oder ihre Uhr stammt. Das wäre eine falsche Darstellung der AMLR.
Sondern darin, dass sich die Beweis- und Dokumentationskultur des Finanzsystems weiter verändert, während ein erheblicher Teil des deutschen Privatvermögens lange vor dieser Kultur entstanden ist.
Für Menschen mit Vermögen ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Die Herkunft größerer Vermögenswerte und Geldbeträge sollte heute so dokumentiert werden, als müsste sie eines Tages einem Dritten erklärt werden.
Denn genau das kann passieren.
Und wer sein Vermögen international diversifizieren oder Deutschland als Wohn- und Vermögensstandort verlassen möchte, sollte diese Arbeit möglichst vorher erledigen. Bei größeren grenzüberschreitenden Überweisungen, neuen Bankverbindungen und Immobilienkäufen im Ausland wird die Frage nach Source of Funds nicht kleiner, sondern regelmäßig wichtiger.
Vermögensfreiheit bedeutet deshalb zunehmend nicht nur, Vermögen zu besitzen. Sie bedeutet auch, jederzeit nachvollziehbar erklären zu können, wie es entstanden ist.
Für jemanden, der sein Geld legal verdient hat, sollte das eigentlich selbstverständlich unproblematisch sein. Nach zwanzig oder dreißig Jahren kann es trotzdem erstaunlich schwierig werden.
Und genau deshalb ist 2027 nicht der Zeitpunkt, an dem man anfangen sollte, darüber nachzudenken.